

Jeder kennt es, auf dem Weg zu einem Termin schlafen alle Autofahrer an der Ampel. Da ist der Weg zur Hupe nicht weit, um mehr Bewegung ins Spiel zu bringen. Gesetzlich ist dieses Hupen verboten und wird mit einem Bußgeld bis zu € 10 bestraft.
Sobald mit dem Hupgeräusch der Straßenverkehr beeinträchtigt wird, werden Strafen bis zu € 200 auferlegt. Erschreckt sich ein Fußgänger von der Hupe und fällt hin, müssen Sie im Ernstfall noch Schadensersatz bezahlen.
Hupen ist erlaubt, um einen Verkehrsteilnehmer auf einen anderen Autofahrer oder einen Fahrradfahrer aufmerksam zu machen. Außerorts ist das Betätigen der Hupe als Warnsignal und um einen Überholvorgang zu kennzeichnen erlaubt.
Hubkonzerte sind immer verboten, auch bei gewonnen Fußballspielen oder vorbeifahrenden Brautautos. In diesen Fällen drückt die Polizei meistens ein Auge zu.
Unser Tipp ist es, die Hupe mit Bedacht zu tätigen und Zurückhaltung zu üben. Sobald die Polizei auf Ihr verkehrswidriges Hupen aufmerksam wird, dauert der Weg noch länger und Sie haben (unnötigen) Ärger.
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