Rollende Soforthilfe

Viele Familien in unserem Team haben Biografien, die geprägt sind von Krieg und Flucht. Daher haben wir entschieden unser großes Netzwerk im Automobil Bereich einzusetzen, um Flüchtlinge von der ukrainisch-polnischen Grenze abzuholen. Auf dem Weg dorthin beladen wir die Fahrzeuge mit allen wichtigen Hilfsgütern.

Wenn Sie Fahrzeuge für Ihre Firma brauchen, sind wir weiterhin erreichbar.

Sprechen Sie mit uns:

0176 56 82 74 83
0176 650 899 15

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Kein Vertrag = kein Anspruch? Wer haftet bei Abschleppschäden?

Wenn Ihr Auto beim Abschleppen beschädigt wird, kann es für Sie schwierig werden, den vom Automobilclub beauftragten Pannendienst auf Schadenersatz zu verklagen.

Da zwischen Ihnen und dem Abschleppunternehmen kein Vertrag besteht, fehlt die Grundlage für einen Schadenersatzsatzanspruch. Deshalb können Sie das Unternehmen nicht auf Verletzung seiner vertraglichen Sorgfaltpflichten verklagen. Ein gesetzlicher Schadenersatzanspruch sei zwar möglich, doch müssten Sie nachweisen, dass die Schäden vom Transport herrühren. Ist dies nicht möglich, besteht auch kein Schadenersatzanspruch. Den ganzen Artikel mit einem Referenzfall zu dem Thema finden Sie hier.  
 

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Über den Autor

Andre Schlaak

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