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Unfallschäden

Unfallschäden - was tun?

Ein Auto leihen verläuft im Normalfall reibungslos und ohne jegliche Sorgen.

Was muss man aber tun, wenn man mit einem geliehenen Auto einen Unfall baut? Wer haftet dafür? Muss man auch für kleine Schrammen aufkommen? Gelten normale Gebrauchsspuren bereits als Unfallschäden?

Diese und viele weitere Fragen können bei Schäden mit einem geliehenen Fahrzeug aufkommen. Wir möchten hier einmal die wichtigsten davon klären.

Für welche Schäden muss man als Leasingnehmer aufkommen?

Für übliche Gebrauchsspuren haftet der Leasingnehmer im Normallfall nicht. Das sind in der Regel kleine Steinschlagspuren, Schrammen oder Kratzer, die bei der Benutzung im Alltag schnell entstehen können.

Bei übermäßiger Abnutzung kann es jedoch sein, dass auf den Leasingnehmer Kosten zukommen. Darunter werden Schäden verstanden, die bei vertragsgemäßem Gebrauch hätten vermieden werden können. So beispielsweise wenn mit dem Auto ein Verkehrsunfall verursacht wird.
In dem Fall sollte so schnell wie möglich der Leasingpartner eingeschaltet werden. 


Müssen die Kosten bei einem Verkehrsunfall komplett übernommen werden?

Keine Sorge: Nichtsdestotrotz muss der Leasingnehmer den Schaden meist nicht komplett selbst zahlen. In den meisten Fällen zahlt der Leasingnehmer einen sogenannten Minderwert.

Bei einem Minderwert zahlt der Leasingnehmer lediglich den Betrag, um den der Wert des Fahrzeugs gemindert wurde (Landgericht Frankfurt, Urteil vom 16.09.1997, Az. 2/8 S 79/97, 2-08 S 79/97). 

Wer hat den Unfall verursacht?

Sind Sie selbst nicht der Unfallverursacher haftet normalerweise die Kfz-Haftpflichtversicherung des Anderen. Sollte in Ihrem Leasingvertrag festgehalten sein, dass Sie als Leasingnehmer für die Wiederinstandsetzung verantwortlich sind, liegt es bei Ihnen, mit dem Unfallgegner in Kontakt zu treten und die Kosten für die Reparatur bei der Kfz-Haftpflichtversicherung einzufordern. Ansonsten stellt der Leasinggeber als Eigentümer den Antrag.

Sollte das Miet-Fahrzeug im Falle von Fremdverschulden beschädigt worden sein und dadurch für einen längeren Zeitpunkt in die Werkstatt müssen, erstattet die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die Kosten für ein vergleichbares Ersatzfahrzeug

Der Leasingvertrag schreibt den Abschluss einer Vollkaskoversicherung vor. Sollten Sie den Unfall also selbst verursacht haben, springt die Versicherung bei den Schäden ein. Die Selbstbeteiligung hängt hier von den Bedingungen des Versicherungstarif ab.

Doch was passiert im Falle eines Totalschaden?

Im Falle eines Totalschadens erstattet entweder die Vollkaskoversicherung des Leasingnehmers oder die Haftpflichtversicherung des Verursachers den Wiederbeschaffungswert des neuen Leasing-Fahrzeugs. Das entspricht dem aktuellen Wert eines gleichwertigen Autos mit gleicher Kilometerzahl und einer ähnlichen Ausstattung. 

Sollte der Leasingnehmer einen GAP-Schutz abgeschlossen haben, müssen in dem Fall die noch ausstehenden Leasing-Raten nicht mehr vom Leasingnehmer übernommen werden.

Die Entscheidung darüber, ob ein Totalschaden vorliegt, muss im Rahmen der Vollkaskoversicherung von einem Gutachter geklärt werden. Dieser entscheidet außerdem, wie hoch Wiederbeschaffungs- und Restwert des Fahrzeugs sind. 

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Über den Autor

Andre Schlaak

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