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Verlassen Sie sich nicht auf die Lichtautomatik
Am 06.10.2015 hat die Polizei Harburg einen wichtigen Hinweis für Pendler veröffentlicht. Der Polizeisprecher fordert die Fahrer auf, bei Nebelbildung das Licht selbstständig zu regeln. Denn die Sensoren können zwar Helligkeit und Dunkelheit unterscheiden, bei Nebel seien die technischen Helfer aber teilweise überfordet. Stichprobenartige Kontrollen haben gezeigt, dass Autofahrer, die mit unzureichender Beleuchtung im Nebel unterwers waren, fast immer die automatische-Einstellung aktiviert hatten.
Wer und wo darf Ihr Fahrzeug auf Schäden geprüft werden?
Im Allgemeinen kann man sagen, das Fahrzeuge neben der Prüfung auf Verkehrssicherheit auch auf Betriebssicherheit geprüft werden.
Nach § 29 wird das Fahrzeug auf einen verkehrssicheren Zustand geprüft. Die Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge“ (BGV D29) wird durchgeführt, um die Betriebssicherheit zu gewährleisten. Aus der Verkehrssicherheit und Arbeitssicherheit ergibt sich die Summe der Betriebssicherheit. Eine regelmäßige Prüfung durch befähigte Personen ist ratsam, da vor der ersten Inbetriebnahme keine Prüfung vorgesehen ist.