4.1 Leasing
Leasing, das ist Mieten auf Zeit, ohne das Fahrzeug selbst zu erwerben. Sie als Leasingnehmer erhalten also ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht über eine jährliche Kilometerleistung an einem Fahrzeug und zahlen nur für die Nutzung - wobei Sie eine gewisse Verantwortung übernehmen. Dazu gehören die Versicherung und die Durchführung von Inspektionen und sonstigen Reparaturen auf eigene Rechnung. Auto-Leasing und Transporter-Leasing schont Ihre Liquidität und die Kosten sind im Gegensatz zur Finanzierung oder dem Barkauf zu 100% steuerlich absetzbar. Attraktiv und sinnvoll ist es ein Fahrzeug zu leasen, wenn Sie einen Neuwagen für einen begrenzten Zeitraum fahren möchten und Ihre Kilometerlaufleistung relativ klar überblicken können.
Die Kalkulation für die Leasingrate kann recht komplex werden, gerade wenn auch noch Verwaltungskosten, ein Zuschlag für ein Ausfallrisiko und eine Gewinnmarge mit eingerechnet werden. Unser Leasingrechner kann Ihnen daher nur einen Näherungswert bieten.
4.2 Leasingrate
Die Leasingrate ist der zu zahlende Betrag, den man monatlich, halbjährlich oder jährlich bezahlt, um das Recht auf die Nutzung des Leasing-Fahrzeuges zu erwerben. Die Leasingraten sind im Regelfall immer gleich. Der Wert der Leasingrate hängt zunächst vom Anschaffungswert und ggf. von einer Sonderzahlung und einem Restwert ab. Den Betrag, der nach Abzug von Sonderzahlung und Restwert von dem Anschaffungswert übrig bleibt, gilt es zu tilgen. Dieser wird dann über die Leasingdauer verteilt. Zu den Raten kommen monatlich noch Zinsen hinzu.
4.3 Sonderzahlung/ Restwert
Bei der Sonderzahlung handelt es sich um eine Einmalzahlung die am Anfang des Vertrages zu leisten ist, welche dem Leasingnehmer die Chance bietet, die monatlich zu zahlenden Raten zu mindern, in dem der Anschaffungspreis durch die Sonderzahlung verringert wird. Der Vorteil ist, dass für diesen Betrag keine Zinsen anfallen.
Die Grundidee des Restwertes liegt darin, dass das Leasing-Fahrzeug nach Ablauf der Leasingdauer noch einen gewissen Wert besitzt - natürlich abhängig von der zeitlichen Länge des Leasings. Dieser Restwert bleibt dem Leasinggeber nach dem Leasing, daher wird dieser von den Anschaffungskosten abgezogen und muss nicht gezahlt werden.
4.4 Leasingdauer
Die Leasingdauer ist der Zeitraum für die Nutzung des Leasing-Fahrzeugs. In diesem Zeitraum fallen die Leasingraten an. Eine übliche Leasingdauer sind 3 Jahre. Die Raten werden aber meist monatlich bezahlt. Bei einer Leasingdauer von 3 Jahren fallen also 36 Leasingraten an.
4.5 Zinsen
Für die Bereitstellung des Kapitals durch den Leasinggeber oder einer Bank fallen zusätzlich Zinsen an. Das bedeutet, der Betrag für die Nutzung des Leasing-Fahrzeugs ist größer als der Wert als der eigentliche Anschaffungswert über die Leasingdauer verteilt.
4.6 Anschaffungskosten
Der Anschaffungswert entspricht in der Regel dem Kaufpreis des Fahrzeugs. Die Anschaffungskosten bilden die Grundlage für die Berechnung der Leasingrate. In der Annuitätenformel entspricht der Anschaffungswert der Kreditsumme, also dem Betrag den man abbezahlt.